Informationen der Konsularabteilung
Für dringende Notfälle ist außerhalb der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Nummer +351-96 580 80 92 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass dieser Notdienst nicht für allgemeine Pass-, Visa- oder sonstige Fragen gilt.
Im Notfall und bei Erkrankung
Die Beantragung biometrischer Reisepässe (ePässe) ist nur bei der Botschaft Lissabon und beim Honorarkonsul in Faro möglich. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro, Porto, Funchal (Madeira) und Ponta Delgada (Azoren) beantragt werden.
Pässe
Ab sofort bietet die Deutsche Botschaft Lissabon die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Ausführliche Informationen, einschließlich Merkblatt und Antrag finden Sie auf dieser Seite.
Personalausweis
Hier erhalten Sie Informationen zur Eheschließung in Portugal, zur Registrierung der Geburt Ihres in Portugal geborenen Kindes sowie zur Beschaffung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und erfahren, was zu ihrer Anerkennung in Portugal bzw. Deutschland notwendig ist.
Familienangelegenheiten / Urkundenverkehr
Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen kurzen Überblick über das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht geben. Sollte dieser Überblick Ihre Fragen nicht abschließend klären, wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
Aufenthaltsermittlungen in Portugal sind in der Regel schwierig und zeitaufwändig, da es keine dem deutschen Meldesystem vergleichbare Einrichtung gibt und eine Anschriftenermittlung auf dem Verwaltungsweg nicht durchgeführt werden kann.
Anschriftenermittlung in Portugal
Sie planen, nach Portugal umzuziehen oder leben bereits hier? Wichtige Informationen zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel Auswanderung, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsmöglichkeiten und Ummeldung von Kraftfahrzeugen erhalten Sie hier.
Leben und Arbeiten in Portugal
Hier finden Sie Informationen zu deutschen Führerscheinen und zur Abmeldung von ins Ausland verbrachten Fahrzeugen und zu Auskünften aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
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Informationen zur Geltendmachung von Forderungen in Portugal, zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, zu Unterschriftsbeglaubigungen und deutschen Erbscheinen sowie Kontaktdaten deutschsprachiger Anwälte in Portugal erhalten Sie hier.
Rechtsangelegenheiten
Die Botschaft kann weder Übersetzungen anfertigen, noch Bestätigungen von bereits gefertigten Übersetzungen vornehmen. Verlangt eine portugiesische Stelle eine Bestätigung der Richtigkeit einer portugiesischsprachigen Übersetzung, so muss der Übersetzer vor einem portugiesischen Notar einen „Termo de Responsabilidade“ abgeben.
Übersetzungen
Inhaber eines gültigen portugiesischen Aufenthaltstitels oder eines gültigen portugiesischen Visums zum längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) benötigen für Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
Visabestimmungen
Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament zu beziehen.
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Hier finden Sie Informationen zu Zollvorschriften und zum Reisen mit Tieren
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